Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfordert einen enormen finanziellen Kraftakt. Dieser wird dadurch leistbar, wenn für die Gemeinschaftsverpflegung, die räumliche und zeitliche Trennung von Produktion und Verzehr vorgesehen wird.
Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe (BuT) zielen darauf ab, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sicherzustellen.
Die aktuelle Bundesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel fest, den Anteil regionaler und ökologischer Erzeugnisse zu erhöhen. Auf Landesebene wird dieses Ziel auch für die Gemeinschaftsverpflegung mitgedacht.
Gemäß der Bertelsmann Stiftung fehlen bis 2030 mehr als 230.000 Erzieherinnen und Erzieher in den deutschen Kitas. Damit sich diese Entwicklung nicht negativ auf die Betreuungsqualität auswirkt, muss die Digitalisierung in Kitas vorangetrieben werden.
Die aktuelle Bundesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel fest, den Anteil regionaler und ökologischer Erzeugnisse zu erhöhen. Auf Landesebene wird dieses Ziel auch für die Gemeinschaftsverpflegung mitgedacht.
Als traditionsreiches Familienunternehmen unterstützt apetito ausdrücklich die Einführung des Lobbyregisters und die damit erhöhte Transparenz in der politischen Interessenvertretung wird.
Am 01. Januar 2019 trat das „Gute-KiTa-Gesetz“ in Kraft. Mit diesem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wollte der Bund die Länder dabei unterstützen, die Qualität der Kitas zu verbessern.
Berlin hat im Dezember 2018 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2019/20 alle Eltern und Schüler der 1. bis 6. Klasse von den monatlich 37 Euro Zuzahlung für die Schulverpflegung befreit werden.