Public Affairs

Regionalität

Öffentliche Ausschreiben zur Gemeinschaftsverpflegung setzen zunehmend regionale Produkte voraus. Der Begriff der Regionalität folgt jedoch keiner einheitlich anerkannten Definition. In vielen Fällen beschränkt sie sich nur auf den Standort der Essenzubereitung. Anders als bei Restaurants ist ein solcher Ansatz bei der Gemeinschaftsverpflegung zu kurz gedacht und stößt bei einem ganzjährigen, saisonbedingten Verpflegungsangebot an seine Grenzen.

Dabei ist zum Beispiel an großen, städtischen Ballungsräumen oder Menschen mit speziellen Ernährungsbedürfnissen wie Allergiker, Senioren oder Patienten zu denken, die nicht ausschließlich mit „regionalen“ Lebensmittel versorgt werden können, weil dafür die notwendigen Kapazitäten nicht vorhanden sind. Die Nachfrage nach regionalen Produkten verfehlt also bei einer unrealistischen Erwartungshaltung unweigerlich das Ziel der Gesundheit, Nachhaltigkeit, den individuellen Bedürfnissen oder der Lebensmittel- sowie Versorgungssicherheit förderlich zu sein.

Es bedarf daher einer klaren und einheitlichen Begriffsdefinition von Regionalität, die diese Gesichtspunkte und ihre Zusammenhänge berücksichtigt. Nur dadurch lassen sich regionale Zutaten als sinnvolle Ergänzung in der Gemeinschaftsverpflegung etablieren.

Ausführlichere Informationen zu unseren Forderungen finden Sie hier.


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