Public Affairs

Ganztagsgrundschulbetreuung ab 2026

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfordert einen enormen finanziellen Kraftakt. Dieser wird dadurch leistbar, wenn für die Gemeinschaftsverpflegung, die räumliche und zeitliche Trennung von Produktion und Verzehr vorgesehen wird.

Solche entkoppelten Systeme sind besonders effizient und führen zu einer erheblichen finanziellen, personellen und zeitlichen Entlastung. Anschaffungs- und Betriebskosten fallen deutlich geringer aus als bei konventionellen Systemen, bei denen die Gerichte direkt vor Ort zubereitet werden. Auf letztere zu setzen würde bereits einen Großteil des Sondervermögens nur für die Investitionen in neue Schulküchen beanspruchen. Zudem haben entkoppelte Systeme weitere Vorteile: Sie erlauben diätisch passgenaue, nachhaltige und gesunde Speisepläne nach den Qualitätsstandards der DGE.

Außerdem reduzieren sie die Lebensmittelverschwendung deutlich. Mit Blick auf den aktuellen Fachkräftemangel kann das Verpflegungsangebot entkoppelter Systeme mit nur geringem Personalaufwand und wenigen Räumlichkeiten zubereitet werden. In Folge dessen können Grundschulen mehr Kapazitäten für das Wesentliche verwenden – für die Erziehung und Bildung der Kinder.

Ausführlichere Informationen zu unseren Forderungen finden Sie hier.


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