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Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Lesezeit: 5 Minuten

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung markiert einen bedeutenden Schritt in der Bildungslandschaft Deutschlands. Stellen wir uns einmal vor, es ist das Jahr 2029. Die Schulglocke läutet, doch statt nach Hause zu eilen, bleiben viele Kinder in der Schule, um gemeinsam zu lernen, zu spielen und ein warmes Mittagessen zu genießen. Diese Vision wird bald Realität, denn ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnt die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. 

Mit dieser Maßnahme sollen vor allem Familien unterstützt, aber auch Schülerinnen und Schülern über den Unterricht hinaus gefördert werden. Dennoch bleibt die Frage: Wie können Schulen und deren Träger die Herausforderung eines solchen Angebots angesichts begrenzter räumlicher, finanzieller und personeller Ressourcen meistern?

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Hintergrundinformationen zum Rechtsanspruch

Der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder regelt das Gesetzt zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs mit den ersten Klassen. Dieses Angebot wird in den Folgejahren schrittweise um eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Wochentagen. Darüber hinaus profitieren diese Kinder auch von einem leckeren Essen in der Schulmensa. Dabei wird je nach Bundesland zwischen drei Formen der Ganztagsbetreuung unterschieden. Gemäß der Definition der Kultusminister Konferenz (KMK) gelten Schulen als Ganztagsschulen, wenn Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot im Umfang von mindestens sieben Stunden am Tag inklusive Mittagessen wahrnehmen können. Dieser Mindestumfang ist somit geringer als im GaFöG definiert. Daneben gibt es in manchen Bundesländern ein Ganztagsangebot in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesen Einrichtungen werden teils ausschließlich Schulkinder (eigenständige Hotangebote) oder ergänzend auch Kinder im Vorschulalter (altersgemischte Kindertageseinrichtungen) betreut. Insbesondere in den westdeutschen Bundesländern gibt es weitere außerschulische Angebotsformen wie die Übermittagsbetreuung. Im direkten Vergleich zu den zuvor dargestellt Betreuungsformen weisen diese Angebote meist einen geringeren zeitlichen Umfang auf.

Im Schuljahr 2022/2023 gab es in Deutschland 15.510 Grundschulen , 10.665 davon in Ganztagsform . Der Anteil der Ganztagsschulen lag damit bei 68,76 %. Für die restlichen 31,24 % der Grundschulen stehen durch den Rechtsanspruch nun große Veränderungen auf der Agenda. Aber auch Grundschulen mit bestehendem Ganztagskonzept müssen dieses unter Umständen weiter ausbauen, um dem steigenden Wunsch nach Ganztagsbetreuung nachkommen zu können. 

Des Weiteren muss der bereits existierende Personalmangel an Lehrkräften und pädagogischem Personal betrachtet werden. Denn neben dem Personal für die Unterrichtszeiten wird nun auch Personal für die außerschulische Betreuung sowie Küchenpersonal für die Schulverpflegung benötigt. Bereits heute stößt die Mittagsbetreuung inkl. Verpflegung in vielen Grundschulen aufgrund begrenzter räumlicher als auch personeller Kapazitäten an ihre Grenzen. Steigende Schülerzahlen machen gerade ein gemeinsames Essen in angenehmer Atmosphäre immer schwieriger. 

 
Nachhaltigkeitsstrategie

Zielsetzung der Ganztagsbetreuung

Dem gegenüber stehen viele Ziele, die mit einem Ganztagsangebot verbunden werden. Neben dem grundsätzlichen Aspekt, dass die Schulkinder selbst von den kindgerechten Betreuungsangeboten profitieren, Freundschaften schließen und gemeinsam über den Schulunterricht hinaus die Welt entdecken können, werden im Rahmen der Rechtsprechung folgende drei Aspekte in den Fokus gestellt: 
  • Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Erhöhung der Bildungs- und Teilhabechancen für alle Schulkinder
  • Abbau von Bildungsungleichheiten
Denn immer mehr Familien in Deutschland sind aufgrund der beruflichen Tätigkeit beider Elternteile auf die Ganztagsbetreuung inkl. Schulverpflegung angewiesen. Im Jahr 2022 waren 64,1 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren erwerbstätig. Die Erwerbstätigkeit von Vätern blieb die vergangenen Jahre konstant hoch.  Da die Tendenz auch weiterhin steigend ist, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur mit einem zuverlässigen Ganztagskonzept in Kindergärten als auch in Schulen realisierbar.  Durch die Unterstützung bei Schulaufgaben und das vielfältige Angebot für die Freizeitgestaltung trägt die Ganztagsbetreuung in Schulen einen immensen Beitrag für mehr Gleichheit zwischen den Schülerinnen und Schülern bei. Das pädagogische Personal im Ganztag kann über den Unterricht hinaus eine individuelle Förderung der Schulkinder leisten. Aber auch das warme Mittagessen, das den Kindern im Rahmen der Betreuungszeit angeboten wird, stellt einen entscheidenden Beitrag für die gesunde Entwicklung der Kinder dar. Denn eine Mittagsverpflegung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bietet die ideale Möglichkeit eine möglichst große Zahl junger Menschen für gesunde Ernährung zu begeistern. Konzepte zur Ernährungsbildung von Grundschülerinnen und Grundschülern helfen dabei, Kinder in ihren Essgewohnheiten zu schulen. Ganztagszeiten können schließlich genutzt werden, um diesen wertvollen Ernährungsunterricht durchzuführen. Denn Essgewohnheiten werden besonders in jungen Jahren geprägt . Eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung ist die Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Zudem hat das Essverhalten im Grundschulalter einen entscheidenden Einfluss auf Konzentration und Leistungsfähigkeit. Kinder können in Ganztagsschulen lernen, dass gesunde Ernährung Spaß machen kann. 
 

Beim Thema Ernährungsbildung unterstützen wir Sie gerne

Doch wie kann die Schulverpflegung vor dem Hintergrund der geringen räumlichen und personellen Ressourcen gewährleistet werden?

Mittagessen in der Ganztagsschule

Mit Blick auf die begrenzten finanziellen Mittel und den Personalmangel in Schulküchen kann es keine zielführende Lösung sein, massive Investitionen in neue Schulküchen zu tätigen. Stattdessen bedarf es clevere Lösungen, die sowohl den begrenzten räumlichen als auch personellen Ausgangslagen entgegenkommen.
  In diesem Zusammenhang treten Verpflegungssysteme in den Fokus, die den Kochprozess von der Essensausgabe in den Schulen trennen. Im Gegensatz zu konventionellen Küchen ist hierbei die Ausstattung der Räumlichkeiten nicht nur weitaus günstiger, sondern bedarf auch viel weniger Platz. Auch mit Blick auf die Personalressource schneiden diese Verpflegungssysteme besser ab.  

 
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In Zusammenarbeit mit professionellen Verpflegungsanbietern, die sich auf das (Mittag-)Essen in Schulen spezialisiert haben, können die Verantwortlichen der Ganztagsbetreuung aus einer Auswahl an Gerichten wählen und in einem abgestimmten Bestellrhythmus die Menüs direkt warm (Cook & Hold), gekühlt (Cook & Chill) oder tiefgekühlt (Cook & Freeze) in die Schule geliefert bekommen. Bei der gekühlten sowie tiefgekühlten Anlieferung erfolgt die punktgenaue Zubereitung der Menüs und Menükomponenten in entsprechenden Geräten in den Schulen selbst, um lange Warmhaltezeiten zu vermeiden. Trotz dieser Geräteinvestition fallen die Anschaffungs- und Betriebskosten weiterhin deutlich geringer aus als bei einer konventionellen Küche (Cook & Serve). Bei dieser Variante werden die Gerichte vor Ort vollständig geplant, vorbereitet und gekocht werden. Einen Vergleich der verschiedenen Verpflegungssysteme finden Sie hier:
Kostenloser Vergleich deiner Verpflegungsalternativen
Artikel vom 23.12.2024