Gute-Kita-Gesetz

Public Affairs

Am 01. Januar 2019 trat das „Gute-KiTa-Gesetz“ in Kraft. Mit diesem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wollte der Bund die Länder dabei unterstützen, die Qualität der Kitas zu verbessern. Zudem sollten die Eltern eine Entlastung erfahren, sowohl zeitlich als auch finanziell. Hierfür stellte der Bund den Bundesländern Finanzmittel in Höhe von 5,5 Milliarden Euro über vier Jahre zur Verfügung. 

Der veröffentlichte Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes von 2022 zeigt zudem auf, dass auch grundlegende strukturelle Probleme durch diese Maßnahmen nicht hinreichend behoben werden konnten. Wegen der hohen Arbeitsbelastung und der angespannten Personallage fehlt es besonders für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. Auch wenn erste Schritte unternommen wurden, bleibt in diesem Bereich einiges zu tun.

Mit dem Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Gute-Kita-Gesetz fortgesetzt und bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden soll. 

Die Bundesländer können die Bundesmittel nutzen, um Haushaltslücken zu stopfen, die mit der Verbesserung der Kita-Situation nicht im Zusammenhang stehen. Zudem muss der Schwerpunkt der Länder auf der Qualitätsverbesserung liegen, nicht auf der Kostensenkung. Die Vergabe der Gelder ist außerdem nicht ausdrücklich an einheitliche Standards gebunden, weshalb ein Missbrauch der finanziellen Mittel droht.

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Um dies zu verhindern, sind einheitliche Standards von Nöten, wie zum Beispiel die Einhaltung und Kontrolle des DGE-Qualitätsstandard bei der Verpflegung und ein einheitlicher Betreuungsschlüssel – sowie eine vertragliche Zweckbindung der Mittel. Personalmangel ist einer der zentralen Punkte zur Berücksichtigung für künftige Gespräche. Solche bundesweiten Standards können nur über durch bundesweit einheitliche Kontrollmechanismen gewährleistet werden. All das muss im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes mitgedacht und endlich umgesetzt werden. 

Förderfähige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung lauten: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Kindgerechte Räume
  • Gesundes Aufwachsen
Das bedarfsgerechte Angebot fängt bereits beim Essen an. apetito setzt sich dafür ein, dass die Auswahl der Gerichte an Kitas so beschaffen sein muss, dass Kinder unterschiedlicher kultureller Herkunft und die Erzieher gleichermaßen angesprochen werden. Altersgerechte Angebotsvielfalt und Auswahlmöglichkeiten sind somit auch unter Berücksichtigung von Allergien und religiösen Vorschriften zentrale Aspekte hinsichtlich Qualität und Attraktivität des Angebots. Nur engmaschige Kontrollen der Zutaten und deren Qualität kann Angebotsvielfalt und Auswahlmöglichkeit unter der Berücksichtigung von Ernährungstrends gewährleisten. apetito ist es zudem ein Anliegen, dass Kinder ihr Essen in einer entspannten Atmosphäre verzehren 
können. Das bedeutet, es müssen angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, sowie ausreichend Zeit für die Einnahme der Mahlzeit und im Anschluss ausreichend Bewegung und Entspannung. 

Die Herkunft der Zutaten, ein ausgewogener Nährstoffgehalt der Gerichte sowie ansprechende Sensorik muss für eine altersgerechte Ernährung bei Heranwachsenden gegeben sein. Die Qualitätskriterien der DGE sind somit flächendeckend einzuhalten. Dafür bietet apetito zertifizierte Komponenten mit dem Logo „DGE ZERT-KONFORM“, mit denen die Erstellung von Speiseplänen für eine gesundheitsfördernde Verpflegung nach den DGE-Qualitätsstandards erleichtert wird.