Lebensmittel-Kennzeichnung
Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln
Vorverpackte Lebensmittel müssen laut Gesetzgeber Mindestangaben auf dem Etikett abdrucken. Die Pflichtangaben sind in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt. Diese regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und ist seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU.Was muss auf dem Etikett stehen?
1. Verkehrsbezeichnung
Die Bezeichnung eines Lebensmittels beschreibt die Art des Lebensmittels und soll darüber informieren, was in der Verpackung enthalten ist. Damit ist es von anderen (ähnlichen) Produkten unterscheidbar. Phantasienamen, die zur Täuschung des Verbrauchers führen könnten, müssen erklärt werden.
2. Name der Firma
Neben der Angabe des Firmennamens, gehört auch die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers auf das Etikett. Diese Information ist zum einen wichtig für Sie als Verbraucher, aber auch für Behörden, wenn es Beanstandungen gibt.
Das Zutatenverzeichnis informiert über die enthaltenen Zutaten ohne Mengenangaben, jedoch in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. An erster Stelle steht die Zutat, die den größten Mengenanteil des Lebensmittels ausmacht. An letzter Stelle steht die Zutat, die am wenigsten in dem Lebensmittel enthalten ist.
QUID-Regel: Wird eine Zutat besonders (durch Wort oder Bild) auf der Verpackung hervorgehoben, ist eine Mengenangabe in Prozent (%) anzugeben.
Ein Zusatzstoff ist über den aufgeführten Klassennamen (z.B. Süßungsmittel oder Emulgator) erkennbar, der die Funktion beschreibt. Daneben ist der Zusatzstoff selbst oder die EU-einheitliche E-Nummer aufgeführt.
Zusammengesetzte Zutaten, die zu weniger als zwei Prozent enthalten sind, müssen nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Dies trifft auch auf Gewürz- und Kräutermischungen zu. Einzelne Bestandteile müssen nicht weiter genannt werden, ausgenommen davon sind Allergene.
Die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen gekennzeichnet werden. 14 allergene Zutaten sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, die in Lebensmitteln enthalten sein können, sind optisch hervorzuheben, z.B. durch eine andere Schriftart.
Weitere Informationen zum Thema „Allergenkennzeichnung“ finden Sie auf unserer Seite Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung
5. Nettofüllmenge
Hierbei geht es um die Angaben zu Gewicht, der Stückzahl oder dem Volumen. Bei flüssigen Lebensmitteln wird das Volumen angegeben (z.B. 1 Liter). Bei Produkten in einer Aufgussflüssigkeit wird neben der Füllmenge auch das Abtropfgewicht angegeben (z.B. Kirschen in einem Glas).
6. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Bis zu diesem angegebenen Zeitpunkt verspricht der Hersteller, dass in der ungeöffneten und ordnungsgemäß gelagerten Verpackung die produkttypischen Eigenschaften wie z.B. Geruch, Geschmack, Farbe, Nährstoffe erhalten bleiben und das Lebensmittel zum Verzehr uneingeschränkt geeignet ist. Das ist bei Tiefkühlprodukten gewährleistet, wenn die Produkte durchgängig bei -18° C gelagert werden.
Frisches Obst und Gemüse, Zucker, Speisesalz und Essig sind davon ausgenommen.
Leicht verderbliche Ware ist stattdessen mit einem Verbrauchsdatum versehen. Bis zu diesem Datum sollte das Produkt spätestens verbraucht sein. Sollten bestimmte Temperaturen bei der Lagerung erforderlich sein, sind diese auf dem Etikett angegeben.
Die Nährwertangaben liefern einen Überblick über Kalorien und Nährstoffzusammensetzung. In allen EU-Ländern müssen folgende Angaben auf verpackten Lebensmitteln erfolgen:
Neben den BIG 7 sind auch freiwillige Angaben zu einfach ungesättigten Fettsäuren, mehrfachungesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen, mehrwertigen Alkoholen oder Stärke möglich. Die Angabe von Broteinheiten (BE) ist nicht zulässig.
Diese Nummer macht es möglich, das Lebensmittel einer bestimmten Fertigung/Kochung zuzuordnen. Dies ist vor allem bei Reklamationen nützlich, da der Hersteller betriebsintern den Beschwerden nachgehen kann.
9. Siegel/Logos
Siegel und Logos sind freiwillige Angaben. Allerdings gibt es auch offizielle Siegel und Logos (z.B. Bio-Siegel, MSC oder Nutri-Score), bei deren Verwendung bestimmte Vorgaben erfüllt und eingehalten werden müssen.
apetito – Ihr Verpflegungsspezialist
Als Markt- und Innovationsführer für Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wir von apetito an besten Ernährungslösungen für Menschen in unterschiedlichsten Verzehrsituationen. Mit unseren Menüangeboten versorgen wir Kitas, Schulen, Betriebe, Werkstätten, Kliniken und Senioreneinrichtungen – zuverlässig und mit individuellen Lösungen. Selbstverständlich sind die hier beschriebenen Kennzeichnungsvorschriften (gemäß LMIV) auf den Etiketten berücksichtigt, so dass eine optimale Information unserer Kunden gegeben ist.
-
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2017): Kennzeichnungsvorschriften für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie, 7. Auflage, Bonn.
-
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2017): Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, 10. Auflage, Bonn, S. 21-31.
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (o.J.): Lebensmittelkennzeichnung, [online] https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/lebensmittel-kennzeichnung_node.html [10.11.2022].
-
Lämmel S (2021): Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, in VFEDaktuell PLUS, 184, S. 23-29.
-
Lebensmittelverband Deutschland e.V. (o.J.): Lebensmittelkennzeichnung, [online] https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/kennzeichnung [10.11.2022].
-
Rempe C (2021): Die Nährwertkennzeichnung verpackter Lebensmittel, in VFEDaktuell PLUS, 184, S. 14-22.
-
Rempe C (2017): Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, in: BZfE, S. 21-31.
-
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V (2022): Lebensmittel-Kennzeichnung: Was muss drauf stehen?, [online] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/lebensmittelkennzeichnung-was-muss-drauf-stehen-5430 [10.11.2022].