Inklusion am Arbeitsplatz
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In Deutschland leben nach den im Inklusionsbarometer 2024 verwendeten Daten 10,4 Millionen Menschen mit Behinderung, darunter 7,6 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Inklusion am Arbeitsplatz kann die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am Arbeitsleben unterstützen. Denn die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr haben sich verschlechtert. Die Arbeitslosenquote liegt bei 11 Prozent und Arbeitslose mit Behinderung müssen im Schnitt etwa 96 Tage länger nach einer Beschäftigung suchen als Menschen ohne Behinderung. Diese Zahlen weisen auf weiterhin bestehende Unterschiede beim Zugang zum Arbeitsmarkt hin.
Was bedeutet Inklusion am Arbeitsplatz?
Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet, Barrieren im Arbeitsumfeld zu erkennen und abzubauen, damit Beschäftigte ihre Tätigkeit entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen ausüben können. Daher sind Inklusive Arbeitsplätze darauf ausgerichtet Barrieren zu reduzieren – das betrifft sowohl bauliche Barrieren sowie Vorurteile oder starre Arbeitsstrukturen.
Behinderung wird dabei oft nur mit sichtbaren Einschränkungen assoziiert. Behinderungen können im Zusammenspiel individueller Voraussetzungen mit gesellschaftlichen, räumlichen und weiteren Barrieren zu Einschränkungen der Teilhabe führen. Inklusion zielt darauf ab, solche Barrieren abzubauen und Bedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Im Jahr 2006 wurde Inklusion als tragender Grundsatz in die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufgenommen. Artikel 27 der UN-BRK betont das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt. Dennoch stehen viele Betroffene im Berufsleben vor Herausforderungen. Der Bedarf an Unterstützung ist dabei stets individuell. Welche Anpassungen erforderlich und umsetzbar sind, ist daher im Einzelfall gemeinsam mit der betroffenen Person und den zuständigen betrieblichen Stellen zu prüfen. So können Anpassungen beispielsweise mit technischen Hilfsmitteln, flexiblen Arbeitszeiten oder einer inklusiven Unternehmenskultur vorgenommen werden.
Worum geht es in der UN-BRK?
Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern spezifiziert allgemeine Menschenrechte im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. In der Konvention wird klargestellt, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht als Akt der Fürsorge zu verstehen ist, sondern ein grundlegendes Menschenrecht darstellt. Die Teilhabe betrifft dabei alle Lebensbereiche – von Mobilität über Bildung bis hin zu Inklusion im Betrieb und Beschäftigung.
Wie gestalte ich Arbeitsplätze barrierefrei?
Im Arbeitsalltag können Menschen mit Behinderung auf räumliche Barrieren treffen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Treppen, Schwellen, enge Flure, Türen oder Möblierung. Diese Barrieren können reduziert werden, um inklusives Arbeiten zu ermöglichen. Dies geschieht, indem zum Beispiel Rampen und Fahrstühle installiert werden und ein rutschfester Bodenbelag verlegt wird. Die Flure sollten beispielsweise breit genug sein, sodass zwei Rollstühle nebeneinander Platz finden. Auch der Außenbereich des Betriebes kann durch Parkplätze für Menschen mit Behinderung barrierefrei gestaltet werden. Die Sanitäranlagen im Gebäude sollten rollstuhlgerecht eingerichtet und barrierefrei zugänglich sein, um die Nutzung für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung zu erleichtern. Um optische Barrieren zu reduzieren, sollte in den Gebäuden auf ausreichend Beleuchtung geachtet werden. Darüber hinaus können einheitliche farbliche Signale Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag vereinfachen. Auch die Lesbarkeit von Schrift ist ein wichtiger Faktor: Klare und gut lesbare Schriftarten unterstützen die visuelle Orientierung. Zusätzlich können technische Hilfsmittel wie Bildschirmvergrößerungen, Sprachcomputer oder Braillezeilen eingesetzt werden, um verschriftlichte Informationen für zugänglicher zu machen. Barrierefreie Websites können den Zugang zu digitalen Informationen erleichtern. Damit Arbeitnehmer:innen mit Hörbehinderung akustische Signale besser wahrnehmen können, sollten Hinweis- und Warnsignale nach den einschlägigen Anforderungen so gestaltet werden, dass sie über entsprechende akustische und visuelle Signale wahrgenommen werden können.
Auch Arbeitsintegration bei Behinderung wird durch ergonomisch angepasste Arbeitsplätze und unterstützende Technologien wie Sondertastaturen, Mausersatz oder Joysticks gefördert. Damit Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz gelingen, sind kreative und individuelle Lösungen gefragt.
Was sind Beispiele für Inklusion am Arbeitsplatz?
Wer nach konkreten Beispielen für Inklusion im Betrieb sucht, findet sie etwa in der Küche einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung: Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam daran, die Mittagsverpflegung für alle Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Die verschiedenen Aufgaben – vom Vorbereiten der Speisen bis zum Servieren – ermöglichen Teilhabe, Verantwortung und Weiterentwicklung. Solche Modelle zeigen eine mögliche Form des inklusiven Arbeitens. Wie das in der Praxis aussehen kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur barrierefreien Küche.
Was ist wichtig bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung?
Im sozialen Umgang miteinander ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung als gleichwertige Teammitglieder wahrgenommen werden und aktiv in den Arbeitsalltag eingebunden sind – etwa durch gemeinsame Aktivitäten oder durch gezielte Unterstützung durch Führungskräfte und Inklusionsbeauftragte. Kolleg:innen mit Behinderung sollten selbst entscheiden können, ob und wie die eigene Behinderung im Team thematisiert wird. Ein offenes Gespräch kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und das Team zu sensibilisieren.
Für Arbeitgeber gelten gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Wird eine Inklusionsbeauftragte oder ein Inklusionsbeauftragter durch Arbeitgeber:innen benannt, haben sie die Aufgabe, Menschen mit Behinderung zu vertreten und darauf zu achten, dass der Betrieb seine inklusiven Pflichten erfüllt.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich zum Beispiel für die Interessen von Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung ein und unterstützt sie bei der Eingliederung in den Betrieb. Sie überwacht, ob bei Inklusion am Arbeitsplatz Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und nimmt ihre Beschwerden entgegen. Darüber hinaus unterstützt die Vertretung bei Anträgen an zuständige Behörden auf die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung sowie bei Anträgen zur Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt außerdem beratend an Sitzungen des Betriebsrats und anderer Gremien teil.
Wie gewinne ich Fachkräfte mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung können als Fachkräfte wertvolle Kompetenzen in den Arbeitsalltag einbringen. Entscheidend sind die individuellen Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber:innen. Eine inklusive Personalgewinnung trägt dazu bei die Vielfalt potenzieller Bewerber:innen zu erweitern.
Bewerber:innen gezielt ansprechen und Stellenausschreibungen inklusiv formulieren
Durch direkten Kontakt mit Menschen mit Behinderung, beispielsweise über Regel- und Förderschulen, Verbände, Kammern, Jobvermittlungen oder Berufsförderwerke, können Unternehmen gezielt geeignete Bewerber:innen ansprechen. Spezialisierte Jobbörsen bieten eine weitere Möglichkeit, potenzielle Arbeitnehmer:innen zu kontaktieren.
Um Menschen mit Behinderung zu gewinnen, sollten Arbeitgeber:innen ihre Stellenausschreibungen glaubwürdig gestalten. In der Ausschreibung kann deutlich gemacht werden, dass Inklusion und Barrierefreiheit im Betrieb eine wichtige Rolle spielen. Die Formulierungen in der Ausschreibung sollten dabei einladend und divers sein, damit sich niemand ausgeschlossen fühlt. Wenn es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann diese als Kontakt für Rückfragen bereits in der Stellenausschreibung aufgeführt werden. Auf einigen Jobportalen gibt es keine Suchfunktion, um sich gezielt Stellenangebote für Menschen mit Behinderung anzeigen zu lassen. Um dies zu umgehen, bietet es sich an, Stellenanzeigen über zusätzliche, auf Inklusion und berufliche Teilhabe spezialisierte Kanäle zu verbreiten und dabei transparent über vorhandene Barrierefreiheit und Unterstützungsangebote zu informieren.
Bewerbungsgespräche inklusiv gestalten und Einstieg gezielt unterstützen
In der Planung eines Bewerbungsgesprächs sind die individuellen Voraussetzungen der Bewerber:innen zu berücksichtigen, damit niemand benachteiligt wird. So sollte zum Beispiel darauf geachtet werden, dass das Gespräch in einem barrierefreien Raum stattfindet. Während des Gesprächs sollten fachliche Themen klar im Fokus stehen. Für die Auswahl neuer Mitarbeiter:innen sollten die festgelegten fachlichen und persönlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Tätigkeit maßgeblich sein. Ist bekannt, dass die Bewerberin/der Bewerber eine Schwerbehinderung hat, sollten die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung beachtet werden.
Damit sich neue Arbeitnehmer:innen mit Behinderung gut einleben, sollten frühzeitig Fragen zu Unterstützungsbedarfen, Hilfsmitteln und Kommunikation geklärt werden. Feste Ansprechpersonen und der Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung erleichtern den Einstieg.
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§18 Neuntes Sozialgesetzbuch – SGB IX
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§177 Neuntes Sozialgesetzbuch – SGB IX
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